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Schubunkin
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Goldfisch








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2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestätigte Bestellungen
für Lieferungen von Fischen aus eigener Aufzucht brauchen nicht ausgeführt
zu werden, wenn die Leistung durch Krankheit oder höhere Gewalt unmöglich
geworden ist. Der Käufer wird gegebenenfalls unverzüglich benachrichtigt.
3. Eigentumsvorbehalt
Die Fische bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
der Fischzucht Hagedorn. Der Käufer ist jedoch befugt, die Fische
auch vor Bezahlung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes
weiterzuveräußern. Für diesen Fall gilt verlängerter
Eigentumsvorbehalt. Kaufpreisforderungen des Verkäufers aus dem Weiterverkauf
der von der Fischzucht Hagedorn erworbenen Fische sind hiermit sicherungshalber
an die Fischzucht Hagedorn abgetreten.
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt nach Vorliegen der Bestellung im Rahmen
unserer wöchentlichen Liefertouren. Ab einem Bestellwert von 300,00
€ erfolgt die Lieferung frei Haus. Andernfalls gehen sämtliche
Transport- und Transportnebenkosten zu Lasten des Bestellers. An Neukunden
erfolgt die Erstlieferung nur gegen Barzahlung.
5. Preise, Fälligkeit
Für die Lieferung gelten die Listenpreise unserer Preis-und
Stocklisten zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Zahlung ist fällig
unmittelbar nach der Lieferung.
6. Gewährleistung
a. Für die Ankunft von lebenden Fischen
frei von äußerlich erkennbaren Krankheitsanzeichen wird Gewähr
übernommen. Die Gewährleistung für später auftretende
Krankheiten etc. wird ausgeschlossen.
Die Beweislastumkehr nach § 476 BGB gilt nicht, da die entsprechende
Vermutung regelmäßig nicht mit der Art der Sache oder des Mangels
vereinbar ist. Der Käufer ist also gegebenenfalls verpflichtet nachzuweisen,
dass der Mangel der gelieferten Fische zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs
bereits bestand.
b. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Auftretende Mängel bei Lieferung lebender Tiere sind unverzüglich,
spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich zu
rügen.
c. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Käufer
allein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Ersatzlieferung. Andere
Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Die
Haftung für leichte fahrlässige Pflichtverletzungen des Verkäufers
ist ausgeschlossen, sofern diese Pflichtverletzungen keine Schäden
aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen
oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
d. Der Verkäufer sichert zu, dass zur Zeit der Übergabe
an den zu liefernden Fischen und in den Aufzucht- bzw. Hälteranlagen
keine Anzeichen einer ansteckenden Krankheit erkennbar waren. Die gelieferten
Koi-Karpfen sind nach der PCR-Methode auf KHV untersucht. Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass aufgrund möglicherweise unzuverlässiger
Testmethoden eine Garantie für tatsächliche KHV-Freiheit nicht
übernommen wird.
7. Rücksendung
Der Verkäufer ist berechtigt, die Rücksendung reklamierter
lebender, wie toter Fische zum Zwecke der Beweissicherung zu verlangen.
8. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Sitz des Verkäufers. Für sämtliche
gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
mit Vollkaufleuten ist ausschließlich der Gerichtsstand der Sitz
des Verkäufers. Sollten Einzelbestimmungen des Vertrages mit dem
Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein,
so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.